aktuell
19.04.24 19:00 Uhr im TV Vereinsheim, Mühlstraße
Ordentliche Mitgliederversammlung 2024

03.05.24 18:00 Uhr im TV Sportpark, Mühlstraße
Start der Sportabzeichen-Saison 2024
Verein
Vereinsaustritte
Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sind nachstehende Regeln einzuhalten.

Wohin ist meine Kündigung zu richten ?
Die Kündigung muß bis zum 31.12. des jeweiligen Vereinsjahres schriftlich und unterzeichnet in der Geschäftsstelle des TV Goldbach:
Anschrift:
TV 1897 Goldbach e.V.
Geschäftsstelle
Mühlstraße 20
63773 Goldbach

eingegangen sein, ohne dass sich die Mitgliedschaft um das folgende Jahr verlängert.
> Im Jahr der Kündigung ist noch der volle Beitrag zu entrichten.
> Die Kündigung kann formlos erfolgen.
> Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich, da bereits am Jahresanfang entsprechende Verbands-/ und Versicherungszahlungen unsererseits geleistet werden.
> Kündigungen die nicht direkt in der Geschäftsstelle des Vereins eingehen, haben keinerlei vertragsaufhebende Wirkung. Dies betrifft auch Kündigungen, die mündlich oder schriftlich an einen Trainer, Übungsleiter ect. gerichtet wurden.
> Parallelmitgliedschaften (z.B. HSG Aschafftal, BVG Goldbachbach/Laufach, Aschaffenburg Baskets) bedürfen einer besonderen Kündigung, welche an die entsprechend Verantwortlichen zu richten ist.

Kann ich meine Kündigungen per e-mail absenden ?
E-Mail-Kündigungen können nicht anerkannt werden.
Eine schriftliche und unterzeichnete Kündigung welche als Anhang an nachstehende e-mail-Adresse gerichtet wurde, gilt jedoch als zulässig:
geschaeftsstelle@tv-goldbach.de

Wer muß die Kündigung einreichen ?
Mitglieder, die im Jahre ihrer Kündigung das 18. Lebensjahr erreicht haben, müssen eigenständig ihre Kündigung schriftlich einreichen.
Für Mitglieder, die im Jahre ihrer Kündigung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, hat die schriftliche Kündigung durch einen Erziehungsbe-
rechtigten zu erfolgen.

Bitte bei Kündigungen berücksichtigen !
Sollte Ihre Kündigung keine Einschränkung ( z.B. Kündigung Abteilung Badmin-
ton, Basketball, Handball, Tanzen ect. )
enthalten, betrifft diese den Hauptverein incl. allen beteiligten Abteilungen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in einer Abteilung ( z.B. Badminton oder Tanzen ) zu kündigen und trotzdem Mitglied im Hauptverein zu bleiben.

Wird mir eine Kündigungsbestätigung erteilt ?
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Kostengründen keine schriftliche Austrittsbestätigungen versenden/mailen.

Sollte ein Nachweis der Kündigung gewünscht sein, bestehen für das Mitglied nachstehende Möglichkeiten:
1. Die schriftliche Kündigung per EINSCHREIBEN einzureichen.
2. Die schriftliche Kündigung persönlich in der Geschäftsstelle abzugeben und sich den Erhalt bestätigen zu lassen.

Wie lange muß ich nach einer Kündigung noch Beitrag zahlen ?
Im Jahr der Kündigung ist der Beitrag noch zu 100% zu entrichten.
D.h., dass unabhängig vom Kündigungstermin beide Raten zu je 50% ( Einzüge jeweils im März und September ) des Vereinsbeitrages noch fällig sind, zumal seitens des Vereins bereits zu Beginn des Jahres die entsprechenden Verbands- und Versicherungsabgaben zu entrichten waren.

Kosten für Rücklastschriften
Dem Verein entstandene Kosten z.B. durch Rücklastschriften, nicht kommunizierter Kontowechsel ect. gehen ausnahmslos zu Lasten des Mitgliedes.
Sollten Unklarheiten durch unsere Beitragseinzüge entstanden sein, setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung.
Natürlich werden wir nach einer entsprechenden, zeitnahen Prüfung eine Rücküberweisung vornehmen, soweit Ihr Anspruch nachvollziehbar und gerechtfertigt ist.

Muß ich das Lastschriftverfahren separat kündigen ?
Beim Austritt erlöscht automatisch das SEPA-Lastschriftverfahren, sowie der Datenstamm des Mitgliedes.